Roderich de Pilars
Leiter Sales & Pensionsadministration
Unternehmen vor einem Carve-out, einer Restrukturierung oder einer Liquidation stehen vor einer komplexen Aufgabe: Wie lassen sich Pensionsverpflichtungen wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich belastbar auslagern? Während die Liquidationsversicherung oft als Standardlösung gilt, bietet die Rentnergesellschaft mit einem CTA eine kapitaleffiziente Alternative.
Der Goldstandard mit Preisschild: Die Liquidationsversicherung
Die Liquidationsversicherung (§ 4 Abs. 3 BetrAVG) ist der etablierte Weg, um Verpflichtungen vollständig zu externalisieren. Ihr Charme liegt in der Standardisierung und der Risikoübertragung auf ein reguliertes Lebensversicherungsunternehmen. Der Preis für diese Sorglos-Lösung ist jedoch hoch. Die Prämiengestaltung wird durch mehrere Faktoren getrieben, die weit über die reine Biometrie hinausgehen:
- Regulatorische Anforderungen: Die Kapitalanforderungen unter Solvency II zwingen
Versicherer zu einer extrem konservativen Kapitalanlage. - Sicherheitsmargen: Da der Versicherer das Langlebigkeits- und Zinsänderungsrisiko final
übernimmt, werden signifikante Puffer eingepreist. - Verwaltungskosten: Die Struktur der Versicherungslösung bringt inhärente Kosten für
Vertrieb und Verwaltung mit sich.
Die effiziente Alternative: Rentnergesellschaft mit CTA
Demgegenüber steht das Modell der Rentnergesellschaft, kombiniert mit einem Contractual Trust Arrangement (CTA). Hier werden die Verpflichtungen auf eine Gesellschaft übertragen, deren einziger Zweck die Abwicklung der Renten ist. Die Ausfinanzierung erfolgt über ein zweckgebundenes Treuhandvermögen. Der entscheidende Vorteil: Die Finanzierung orientiert sich näher an der tatsächlichen Verpflichtungsstruktur. Statt regulatorische Puffer eines Versicherers zu finanzieren, bleibt das Kapital im Rahmen der Rentnergesellschaft produktiv. Diese Kapitaleffizienz ist oft der entscheidende Faktor bei großen Beständen.
Das Sicherheits-Dilemma: Ein Fakten-Check
Ein häufiges Vorurteil lautet: Nur die Versicherung ist sicher. Das greift zu kurz. Denn eine Rentnergesellschaft mit CTA bietet ein mehrstufiges Sicherheitsnetz:
- Asset-Protection: Das Vermögen wird in einem CTA treuhänderisch, zweckgebunden und
vom operativen Zugriff getrennt gehalten. Die Kapitalanlage unterliegt regulatorischen
Regeln. - Gesetzlicher Schutz: Im Insolvenzfall greift grundsätzlich die Sicherung durch den
Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) für gesetzlich geschützte Betriebsrenten. - Gezielte Abdeckung von Residualrisiken: Ein CTA kann so gestaltet werden, dass es
auch Themen wie die Rentenanpassung nach § 16 BetrAVG oder Leistungen oberhalb der
PSV-Grenzen wirtschaftlich abdeckt.
Die Haftungsfrage: Präzision statt Pauschalität
Das Thema Nachhaftung wird oft als Schreckgespenst genutzt, um Unternehmen in Versicherungslösungen zu drängen. Tatsächlich ist eine differenzierte Betrachtung der Rechtsgrundlage zwingend:
- Bei Umwandlungsvorgängen (Ausgliederung/Abspaltung nach UmwG) bestehen klare
gesetzliche Fristen für die Nachhaftung. - Bei einer abgeleiteten Rentnergesellschaft (z. B. durch Einzelrechtsnachfolge) besteht
keine Nachhaftung nach dem UmwG.
Vergleich: Liquidationsversicherung vs. Rentnergesellschaft mit CTA

Fazit: Strategische Wahl statt Standardlösung
Die Liquidationsversicherung ist eine valide Option für Unternehmen, die eine einfache Umsetzung mit hoher Standardisierung suchen und bereit sind, die entsprechende Prämie zu zahlen. Die Rentnergesellschaft mit CTA ist hingegen die Lösung für Entscheider, die Wert auf wirtschaftliche Optimierung legen. Sie bietet bei präziser rechtlicher Gestaltung und adäquater Finanzierung ein Sicherheitsniveau, das der Versicherung kaum nachsteht — jedoch zu deutlich attraktiveren Konditionen.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt eine allgemeine Einordnung dar und ersetzt keine individuelle
versicherungsmathematische oder rechtsanwaltliche Beratung im Einzelfall.
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